Information B und BE

INFORMATIONEN ZU DEN PKW KLASSEN


Klasse B 18 / BF 17* Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 17* / 18

Geltungsdauer: ohneBefristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, M, S 


* Begleitetes Fahren 

Klasse BE 18/ BF 17* Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter 17*/18

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, M, S 


* Begleitetes Fahren 

Klasse B 96 18 / BF 17* Jahre

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt


Mindestalter 17*/18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltet Klasse: L, M, S 


* Begleitetes Fahren 

Eine Ausbildung in einem Automatikwagen ist ebenfalls möglich.
 Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  •     Lichtbild
  •     Sehtest
  •     Nachweis über Erste Hilfe
  •     Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus
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