Klasse B 18 / BF 17* Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 17* / 18
Geltungsdauer: ohneBefristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S
* Begleitetes Fahren
Klasse BE 18/ BF 17* Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter 17*/18
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S
* Begleitetes Fahren
Klasse B 96 18 / BF 17* Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
Mindestalter 17*/18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
* Begleitetes Fahren