INFORMATIONEN ZU DEN MOTORRADKLASSEN

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine

Leichtkrafträder
Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM

Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
-einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
AUSNAHME: Inhaber einer bis zum 27.12.2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen von mehr als 70 kW auf 35 KW gedrosselte Motorräder im Inland weiterhin führen.
Im Ausland drohen jedoch Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM

Schwere Krafträder
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Stufenaufstieg bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren:
· Wegfall der Pflichtausbildung in der Theorie
· Wegfall der theoretischen Prüfung
· Wegfall der Pflichtausbildung in der Praxis (der Fahrlehrer hat sich allerdings von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Bewerbers zu überzeugen und diese ggf. zu vervollständigen)
· Verkürzte praktische Prüfung (40 statt 60 min.; aber mit allen Anforderungen)
Mindestalter: 24/21*/20**
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM

Mofa
maximal 25 km/h,
einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
- Lichtbild
- Sehtest
- Nachweis über Erste Hilfe
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus